In der 2-jährigen Fachschule - Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe - werden Fachkräften des Hotel- und Gaststättengewerbes mit beruflicher Erfahrung die für die Ablegung des "Staatlich geprüfte(r) Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin/- betriebswirt" erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Nach dem 1. Schulleistungsjahr kann die Ausbildung mit der Prüfung zur/zum "Staatlich geprüfte(r) Gastronomin/Gastronom" abgeschlossen werden. Die Fachschule wird in Vollzeitform durchgeführt. Sie führt zu einer neuen Qualifikation und befähigt für selbständige Tätigkeiten und für Leitungsaufgaben. Nach bestandener Prüfung ist die Absolventin/der Absolvent befähigt, Aufgaben im mittleren Führungsbereich zu übernehmen. Außerdem können Zusatzqualifikationen erreicht werden.

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